News  |  16.02.2021

Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes

Mit dem Ausfallsbonus kann zusätzliche Hilfe bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von €
60.000 pro Monat beantragt werden. Die gestaffelte Hilfe ist ab 16.2.2021 beantragbar.

Anspruchsberechtigung

Jedes Unternehmen (auch wenn es im Lockdown nicht geschlossen war), das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu € 60.000 pro Monat beantragen. Somit erhalten bei einem entsprechenden Umsatzausfall auch jene Betriebe den Ausfallsbonus, die im November und Dezember 2020 den Lockdown-Umsatzersatz mangels direkter oder indirekter erheblicher Betroffenheit (im Sinne der jeweiligen Richtlinien) nicht beantragen konnten.

Höhe des Ausfallbonus

Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den „Fixkostenzuschuss-800.000“.

Da die Hälfte des Ausfallsbonus de facto nur eine Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss II ist, müssen Unternehmen, die den vollen Ausfallsbonus in Anspruch nehmen wollen, auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss stellen. Daneben soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass Unternehmen, die keinen Fixkostenzuschuss beantragen wollen, nur den 15-prozentigen Zuschuss beantragen können.

Voraussetzung: Umsatzausfall von über 40 %

Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B. 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar ist der Bonus mit 16.2.2021. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst online monatlich gestellt werden. Vorausgesetzt wird ein Umsatzausfall von über 40 %.

Anhebung EU-Beihilfendeckel

Die Zuwendungen aus diesem Topf werden in die Höchstsumme für den Fixkostenzuschuss eingerechnet. Der entsprechende EU-Beihilfendeckel von 800.000 Euro wurde zuletzt auf 1 Mio. Euro angehoben.

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