News  |  15.03.2021

Ausfallsbonus

Die Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie werden um den
Ausfallsbonus ergänzt. Dieser umfasst sowohl einen Bonus als auch einen Vorschuss auf den
Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800.000) zur Liquiditätssicherung.

Der Ausfallsbonus steht für Zeiträume ab November 2020 bis Juni 2021 zur Verfügung und soll die Liquidität der Unternehmer sichern.

Anspruchsberechtigung

Unternehmer, die in Relation zum Vergleichszeitraum einen Umsatzausfall von mindestens 40% haben, können – auch wenn das Unternehmen im Lockdown nicht geschlossen war – über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe beantragen. Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat aus dem Zeitraum März 2019 bis Februar 2020.

Vom Unternehmen müssen v.a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich im Zeitpunkt der Antragstellung;
  • Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich im Zeitpunkt der Antragstellung, die entweder zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§§ 22 EStG) oder Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) führt;
  • das Unternehmen erleidet im als Betrachtungszeitraum herangezogenen Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent;
  • das Unternehmen ist ein Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches;
  • das Unternehmen ist unternehmerisch tätig im Sinne des UStG und
  • hat bereits vor dem 1. November 2020 Umsätze erzielt.

Nicht anspruchsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen iSd §§ 34 ff BAO und deren nachgelagerte Unternehmen. Ein nachgelagertes Unternehmen liegt dann vor, wenn der gemeinnützige Rechtsträger an diesem unmittelbar oder mittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (dh mehr als 50% am Nominalkapital) verfügt. Darüber hinaus sind auch Unternehmen, die Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds beziehen, nicht anspruchsberechtigt.

Zeitnah und unbürokratisch

Der Ausfallsbonus beträgt 30 % des Umsatzausfalles des Vergleichsumsatzes und besteht zur Hälfte aus dem „Bonus“ an sich. Die übrigen 50% sind ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Ziel des Ausfallsbonus ist es, zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen zu verbessern.

Der Ausfallsbonus kann optional ohne Vorschuss-Komponente beantragt werden. In diesem Fall kann der Bonus auch mit dem Verlustersatz kombiniert werden. 

Gedeckelt ist der gesamte Ausfallsbonus mit € 60.000 pro Monat (je € 30.000 für Bonus und Vorschuss).

Der Bonus kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats beantragt werden. Die Anträge für die Betrachtungszeiträume November 2020 und Dezember 2020 können vom 16.2.2021 bis zum 15.4.2021 eingebracht.

Der Ausfallsbonus kann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – auch dann bezogen werden, wenn das Unternehmen bereits andere Hilfen (z.B. Fixkostenzuschuss, Zahlungen aus dem Härtefallfonds) erhalten hat. Wurde aber bereits ein Lockdown-Umsatzersatz oder Lockdown-Umsatzersatz II bezogen, so kann der Ausfallsbonus weder für November 2020 noch für den Dezember 2020 beantragt werden.

Erhöhter Bonus für März 2021

Lt Ankündigung der Bundesregierung soll der Bonus einmalig für März 2021 erhöht werden.

Statt 15 % Bonus können 30 % beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15 %-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 % des Umsatzausfalls im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden.

Zudem wird die Obergrenze für den Bonus für diesen Monat von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Damit können für März 2021 bis zu 80.000 Euro an Ausfallsbonus beantragt werden.

 

Beispiel der Wirtschaftskammer Österreich zum Ausfallsbonus (Stand 10. März 2021):

Ein mittelständisches Hotel verzeichnet durch den Lockdown (mit wenigen Berufsreisenden) einen Umsatzausfall von 94 %, da es im Dezember 2020 nur einen Umsatz von € 12.177,88 im Vergleich zu einem Vorjahresumsatz von € 202.964,70 erwirtschaftet hat.

FKZ 800.000
Umsatz 2019  = € 202.964,70
Anrechenbare Fixkosten = € 52.770,82
– davon FKZ 94 % der anrechenb. Fixkosten = € 49.604,57

Ausfallsbonus
Umsatzausfall: 94% von € 202.964,70 = € 190.786,82
Ersatz 30% vom Umsatzausfall = € 57.236,05
– Vorschuss auf den FKZ (15%) = € 28.618,02
– Bonus (15%) = € 28.618,02
– für März 2021: Bonus 30%/Deckelung  € 50.000,00)

Fixkostenzuschuss + Ausfallsbonus = € 78.222,60 bzw für März 2021 € 99.604,57

Soforthilfe: Ausfallsbonus + Vorschuss auf den FKZ : € 57.236,05 pro Monat (das entspricht 28,2% des Umsatzes im Vergleichszeitraum) bzw für März 2021 € 78.618,02 (38,7%)
Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss + Ausfallsbonus): € 78.222,60 (somit 38,5% des Umsatzes im Vergleichszeitraum) bzw für März 2021 € 99.604,57 (49,1%)

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