News  |  13.12.2022

Dienstgeberbeitrag-Senkung auf 3,7% bereits ab 2023 möglich

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
bereits ab 2023 von 3,9% auf 3,7% gesenkt werden.

Als Teil des Teuerungs-Entlastungspakets (Teil II) wurde durch den Gesetzesgeber beschlossen, dass ab 1.1.2023 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von derzeit 3,9% auf 3,7% gesenkt werden kann. Für die Jahre 2023 und 2024 ist dies allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Die relevanteste Voraussetzung ist, dass die Reduktion

  • im Kollektivvertrag oder in einer durch den Kollektivvertrag ermächtigten Betriebsvereinbarung,
  • in einer Dienstordnung der Gebietskörperschaften,
  • in einer aufsichtsbehördlich genehmigten Dienst(Besoldungs-)ordnung der Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • in der vom Österreichischen Gewerkschaftsbund für seine Bediensteten festgelegten Arbeitsordnung, oder
  • innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern festgelegt ist.

Ab 2025 gilt der reduzierte Satz automatisch, unabhängig davon ob eine der obenstehenden Voraussetzungen erfüllt ist.

Diese Lohnnebenkostensenkung kann also (siehe letzter Punkt der Aufzählung oben) vom Arbeitgeber innerbetrieblich einseitig festgelegt werden; sie kann – so die Erläuterungen zum Gesetzestext – formlos erfolgen und bei der Entrichtung des Beitrags vorgenommen werden. Trotzdem empfiehlt es sich für die Praxis (vor dem 31.12.2022) einen entsprechenden betriebsinternen Aktenvermerk für allfällige Kontrollen im Rahmen einer Lohnabgabenprüfung vorzunehmen.

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