News  |  25.10.2023

Energiekostenzuschuss für NPOs – Allgemeine Informationen

Das zuständige Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat nachfolgende
Vorabinformationen zum Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ)
ausgesandt.

– Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) befindet sich in Ausarbeitung. Dabei werden Energiemehrkosten der Jahre 2022 und 2023 teilweise gefördert. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Ende 2023 möglich sein.

– Der NPO-EKZ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige und kirchliche Organisationen, die
nicht oder zumindest teilweise nicht unternehmerisch tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
sind.

– Unternehmerisch tätig ist eine Organisation, wenn sie eine betriebliche Tätigkeit zur Erzielung
von Einnahmen ausübt, auch wenn sie dabei keine Gewinne erzielen will. Ob sie dabei der Umsatzsteuer unterliegt oder davon befreit ist (§ 6 Umsatzsteuergesetz), ist dabei nicht entscheidend. So können beispielsweise auch Sportvereine oder Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen unternehmerisch tätig, aber von der Umsatzsteuer befreit sein.

 – Energiemehrkosten von gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen, die einer unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, werden nicht im NPO-EKZ, sondern im Rahmen des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert.

– Bitte beachten Sie, dass sich der NPO-EKZ hinsichtlich der antragsberechtigten Organisationen vom früheren „NPO-Unterstützungsfonds“ unterscheidet und prüfen Sie, ob Ihre Organisation im Energiekostenzuschuss für Unternehmen oder im NPO-EKZ antragsberechtigt ist.

– Die unbedingt notwendige Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen endet bereits am 2. November 2023. Siehe https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/

– Detaillierte Informationen zum NPO-EKZ werden demnächst auf der Website www.ekz-npo.at abrufbar sein.

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