News  |  25.10.2023

Energiekostenzuschuss II – Voranmeldung bis 2.11.2023 erforderlich

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II ist nur mehr bis 2.11.2023 möglich.

Voranmeldung:

Voraussetzung für eine spätere Antragstellung ist die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss! Die Voranmeldung ist auch für Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im aws Fördermanager haben! Siehe https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/

Nach der Voranmeldung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss am aws Fördermanager stellen können. Die Zusendung des E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das E-Mail wird systemautomatisiert nach Zuweisung des Antragszeitraums zugestellt. Sobald der Antragszeitraum zugewiesen wurde, ist dieser auch im aws Fördermanager ersichtlich.

Antragstellung:

Der Energiekostenzuschuss 2 umfasst den Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023
und gliedert sich in 2 Förderungsperioden (Förderungsperiode 1 mit einem förderungsfähigen
Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 sowie Förderungsperiode 2 mit einem förderungsfähigen Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023).

Die Antragstellung bezieht sich auf beide Förderungsperioden. Dabei sind für die Förderungsperiode 1 die IST-Kosten anzugeben, welche die Grundlage sowohl für die Zuschussberechnung der Förderungsperiode 1 als auch für die Ermittlung einer Obergrenze der Zuschusshöhe für die Förderungsperiode 2 bilden. Für die tatsächliche Ermittlung der Zuschusshöhe für die Förderungsperiode 2 ist im Jahr 2024 eine separate IST-Kostenabrechnung vorzulegen.

Förderungsfähige Unternehmen:

Förderungsfähige Unternehmen in der Basisstufe und den Berechnungsstufen 2 bis 5 sind bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UstG sowie Unternehmen, die ein beheizbares Gewächshaus betreiben.

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