News  |  18.10.2022

Energiekostenzuschuss zur Absicherung von besonders betroffenen Unternehmen

Das neu beschlossene Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt die Förderung
von Mehraufwendungen von energieintensiven Unternehmen aufgrund des außergewöhnlich starken
Anstiegs der Energiepreise.

Die zuständigen Bundesminister werden eine Förderungsrichtlinie erlassen, auf deren Grundlage die Förderungen gewährt und die Details näher geregelt werden. Die Abwicklung der Förderungen wird durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) erfolgen. Für die Förderung nach diesem Bundesgesetz werden maximal 1,3 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.

Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3% des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Die 3% beziehen sich grundsätzlich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021. Auf Basisstufe 1 können die relevanten Kennzahlen auch auf Basis der Daten für den Zeitraum 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 ermittelt werden.

Der Produktionswert ist nach der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie 2003/96/EG zu ermitteln (Umsatz + Bestandsveränderungen – Handelswaren). Die Energieintensität ist voraussichtlich durch Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters nachzuweisen.

Für Kleinunternehmer bis zu einem Jahresumsatz von EUR 700.000,00 ist ein Nachweis der Energieintensität nicht erforderlich.

Gefördert werden Mehraufwendungen für Energie (Strom und Gas in allen Stufen, Treibstoffe nur in der Basisstufe) für den betriebseigenen Verbrauch. Ein Unternehmen kann nur in einer der folgenden 4 Stufen gefördert werden, wobei Mehrkosten für Treibstoffe nur in der ersten Stufe (Basisstufe) gefördert werden:

Basisstufe (Stufe 1): Ersatz von 30% der Energiemehrkosten von Gas, Strom und Treibstoffen; max. Zuschuss: 400.000 EUR, Förderuntergrenze: EUR 2.000.

Für Fördersummen unter EUR 2.000 ist ein Pauschalmodell vorgesehen.

Stufe 2: Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro.

Stufe 3: ab dieser Stufe müssen Unternehmen zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 25 Mio. EUR.

Stufe 4: Stufe 4 ist nur bestimmten Branchen (zB Stahlherstellern) zugängig. Max. Zuschuss: 50 Mio EUR

Fristen und Fakten

Förderzeitraum: Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert (im UEZG ist grundsätzlich ein Zeitraum bis 31. Dezember 2022 vorgesehen).

Registrierung: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung.

Antragstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.

Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen (Ausnahme: Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben – Hier werden zusätzliche Belege angefordert).

Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

Die obige Darstellung erfolgt vorbehaltlich der offiziell verlautbarten Richtlinie.

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