News  |  16.02.2021

Investitionsprämie – geplante Änderungen

Die Bundesregierung hat einige Änderungen/Erleichterungen im Zusammenhang mit der
Investitionsprämie angekündigt. Die erforderliche Gesetzesänderung und Anpassung der Richtlinie
sind noch ausständig.

Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:

  • Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
  • Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate

Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als
auch neue Anträge.

Sonstige aktuelle Informationen zur Investitionsprämie

  • Anträge, die bis spätestens 01. Februar 2021 bei der aws eingebracht wurden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können nach Beauftragung des Bundes zugesagt werden.
  • Anträge, die ab 02. Februar 2021 bei der aws eingebracht werden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können erst nach einer weiteren Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung zugesagt werden.

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