Die Bundesregierung hat einige Änderungen/Erleichterungen im Zusammenhang mit der
Investitionsprämie angekündigt. Die erforderliche Gesetzesänderung und Anpassung der Richtlinie
sind noch ausständig.
Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:
- Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
- Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate
Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als
auch neue Anträge.
Sonstige aktuelle Informationen zur Investitionsprämie
- Anträge, die bis spätestens 01. Februar 2021 bei der aws eingebracht wurden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können nach Beauftragung des Bundes zugesagt werden.
- Anträge, die ab 02. Februar 2021 bei der aws eingebracht werden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können erst nach einer weiteren Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung zugesagt werden.