News | 16.02.2023
Um die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern, sind ab 2023 pauschale Reiseaufwandsentschädigungen
für Sportler iHv bis zu EUR 120 pro Tag bzw EUR 720 pro Monat von der Einkommensteuer und
Sozialversicherung befreit.
Seit Anfang des Jahres gelten gem. § 3 Abs 1 Z 16c EStG erhöhte Sätze für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) für Sportler. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von Sportvereinen (begünstigten Rechtsträgern, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersports ist) an Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer gewährt werden, werden auf EUR 120 (bisher EUR 60) pro Einsatztag, höchstens allerdings auf EUR 720 (bisher EUR 540) pro Kalendermonat erhöht.
Diese Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, allerdings nur bei nebenberuflicher Ausübung der Tätigkeit im Sportverein.
Wenn vom Verein ausschließlich steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an die einzelnen Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer ausbezahlt werden, muss der auszahlende Verein zukünftig sämtliche in einem Kalenderjahr geleisteten PRAE für jeden einzelnen Empfänger in das dafür vorgesehene amtliche Formular eintragen (Formular L 19) und dem Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres (also erstmals bis Ende Februar 2024) übermitteln.
Seit Jänner gibt es auch eine Broschüre des BMF zu dieser steuerlichen Begünstigung und zu den Regelungen der Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Vereine, welche unter https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/broschueren-ratgeber.html heruntergeladen werden kann.