News  |  19.07.2022

Überblick über Ferialjobs

Viele junge Menschen nutzen Ihre freien Sommermonate, um ein Praktikum zu machen. Dieses dient
dazu erste berufliche Erfahrungen zu sammeln oder um etwas Geld zu verdienen. Wir geben
Ihnen einen Überblick über die möglichen Beschäftigungsformen.

Freiwilliger Ferialjob

Diese Möglichkeit nutzen viele Schüler und Schülerinnen aber auch Studierende. Bei dieser Form wird man in einem klassischen Dienstverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Bezahlung beschäftigt.

Die Ferialangestellten nutzen Betriebsmittel, die von ihrer Dienstgeberin bzw. ihrem Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden und sind organisatorisch in den Betrieb eingegliedert. Außerdem unterliegen sie der persönlichen Arbeitspflicht, sind an Weisungen gebunden und kontrollunterworfen.

Als Unternehmen muss man seine Praktikanten vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung anmelden. Ferialangestellte haben Anspruch auf ein Entgelt, das dem Kollektivvertrag entspricht (inkl. Sonderzahlungen) sowie Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn die Beschäftigung mehr als ein Monat dauert, sind Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge (BV-Beiträge) abzuführen.

Praktikum ohne Entgelt

Bei all jenen, die gemäß Lehrplan oder Studienordnung ein Praktikum absolvieren müssen, steht der Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund. Diese Praktikanten werden nicht in einem Verhältnis persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit tätig. Außerdem erhalten sie keine Bezahlung oder Sachbezüge. Daher ist keine Anmeldung zur Sozialversicherung und keine Entrichtung von BV-Beiträgen erforderlich.

Alle Pflichtpraktikanten und Pflichtpraktikantinnen unterliegen ohne Beitragsleistung der Dienstgeber bzw. des Dienstgebers der gesetzlichen Unfallversicherung für Schüler und Schülerinnen bzw. Studierende.

Praktikum mit Bezahlung

Wenn die Praktikanten oder Praktikantinnen eine Bezahlung erhalten, unterliegen sie der Lohnsteuerpflicht. Demnach sind sie als Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer zur Sozialversicherung anzumelden. Dauert die Beschäftigung länger als ein Monat, sind BV-Beiträge abzuführen.

Hotel und Gastgewerbe

Bei einem Praktikum im Hotel- und Gastgewerbe ist es irrelevant, ob ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum vorliegt. In beiden Fällen muss Entgelt in der Höhe der jeweils geltenden kollektvivertraglichen Bestimmungen bezahlt werden und der Praktikant ist bei der Sozialversicherung anzumelden.

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