News  |  06.11.2022

Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss startet am Montag 7.11.2022

Um einen Antrag auf Energiekostenzuschuss stellen zu können, ist zwingend eine Voranmeldung auf
https://foerdermanager.aws.at im Zeitraum vom 7. bis 21. November 2022 nötig (first come – first
served-Prinzip)!

Die Förderungsrichtlinien zum Energiekostenzuschuss sind zwar noch nicht erlassen (die erforderliche Genehmigung der EU ist noch ausständig), trotzdem startet bereits am kommenden Montag, 7. November, die Voranmeldung, die eine zwingende Voraussetzung dafür ist, den formalen Antrag überhaupt stellen zu können.

Zur Erinnerung: Gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und Branchen (ausgenommen einiger Sektoren wie z.B. Banken und Versicherungen, energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen, Unternehmen aus dem Realitätenwesen sowie Unternehmen, die zur staatlichen Einheit zählen, außer sie stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen) können für 30% ihrer Mehrkosten von angeschaffter und verbrauchter Energie (im Zeitraum 1.2. bis 30.9. 2022) einen Zuschuss beantragen. Je nach Förderstufe (es gibt vier Förderungskategorien) werden Unternehmen mit € 2.000 bis € 50 Mio. unterstützt.

Nötige Unterlagen zur Voranmeldung auf https://foerdermanager.aws.at (lt. aws-Homepage)

  • Allgemeine Unternehmensdaten (wie Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • E-Mailadresse(n) der Personen, die für den Antragsprozess maßgeblich sind
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses € 700.000 überschritten hat
  • Bei einem Umsatz von mehr als € 700.000: Angabe, ob voraussichtlich ein energieintensives Unternehmen vorliegt

Laut aws-Homepage wird empfohlen, die Fördermanager-Seite zu den üblichen Geschäftszeiten aufzurufen. Da das Fördervolumen mit € 1,3 Mrd. gedeckelt ist, empfiehlt es sich, möglichst zeitnah die Voranmeldung durchzuführen: Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird dem Unternehmen im nächsten Schritt ein Zeitraum zugewiesen, in dem der tatsächliche Antrag gestellt werden kann. Das verfügbare Förderungsvolumen wird wiederum in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben.

Achtung: Für die tatsächliche Antragstellung sind weitere Daten nötig, wie z.B. betreffend Energieintensität und Energie-Preissteigerungen im Förderungszeitraum, die zum Teil auch von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen sind. Ein zeitnahes Vorbereiten der Daten ist ratsam. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.

Weitere Informationen finden sich auf https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

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